Sehr geehrte GeflügelhalterInnen,

wie Sie bereits wissen, gilt wegen des aktuellen Vogelgrippe-Risikos ab 10.01.2017 für das gesamte Österreichische Bundesgebiet u.a. ein Auslaufverbot für Geflügel. Details finden Sie unter
http://www.bmgf.gv.at/home/vogelgrippe

Natürlich müssen auch „tireschutzgeprüft“- oder AMA-Gütesiegel-Betriebe dieses Auslaufverbot einhalten.

Wir möchten Sie hiermit jedoch beruhigen und Ihnen mitteilen, dass der Zertifizierungsstatus Ihrer Tiere im Bezug auf die erwähnten Qualitätslabels durch die Einhaltung dieses Auslaufverbotes NICHT beeinflusst wird! Sie können Geflügel und Eier weiterhin als „tierschutzgeprüft“ oder AMA-Gütesiegel vermarkten, sofern Sie ein gültiges dementsprechendes Zertifikat haben. Bei Ende der Aufstallungspflicht ist bei Freilandhaltung jedoch sofort wieder ein uneingeschränkter Zugang zum Freiland zu gewähren.

Wir hoffen, damit zur Beruhigung der Lage beitragen zu können und stehen bei Fragen zu den Bestimmungen gerne zur Verfügung.